Allgemeine Mietbedingungen

 

    1. Vertragsabschluß

Vertragsparteien dieses Mietvertrages sind der umseitig genannte Mieter und die Firma Reisemobil-Vermietung und -Verkauf A. Angenendt als Vermieter.

 

    2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen

1.       Autoreiseschutzbrief

2.       gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer

3.       Wartung, Oelverbrauch, und Verschleißreparaturen

4.       300 km pro Tag, Gasverbrauch, WC-Chemikalien

5.       ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung und regelmäßige TÜV-Überprüfung als Selbstfahrermietwagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

6.       Vollkaskoversicherung mit max. 650 Euro Selbstbeteiligung

7.       Ausstattung des Fahrzeuges nach Inventarliste. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich.

               Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind:

               Wäsche, die vom jeweiligen Konsulat berechneten Pass- und  Visagebühren, Ihre An- und Abreise, Verpflegung und Nebenkosten (Diesel), evtl. Kosten für einen zusätzlichen Versicherungsschutz, Carnet de Passage u. s. w..

    3. Reservierungen und Rücktritt

   Wohnmobilreservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Nach Bestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 10% des Mietpreises, mindestens jedoch 160 Euro, zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn zurück, sind folgende Stornokosten zu zahlen:

   Bei Rücktritt bis 50 Tage vor Mietbeginn - 30 % des Mietpreises,

   bei Rücktritt von 49 bis 14 Tage vor Mietbeginn - 60 % des Mietpreises,

   bei Rücktritt ab 13 Tage vor Mietbeginn - 90 % des Mietpreises.

   Nichtabnahme des Reisemobils gilt als Rücktritt. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Firma A. Angenendt. Die Gestellung eines Ersatzmieters an Ihrer Stelle ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Der Vermieter kann die Zustimmung aus berechtigen Gründen verweigern. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Unterlagen sind beim Vermieter erhältlich.

 

    4. Zahlung

   Mit dem Erhalt des bestätigten Mietvertrages überweisen Sie uns bitte die darin ausgewiesene Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung entnehmen Sie bitte aus Punkt 3. Spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag an den Vermieter zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung/Gutschrift des Gesamtpreises ist die Aushändigung des Reisemobils nicht möglich.

 

    5. Kaution

   Der Mieter hinterlegt bei Fahrzeugübernahme eine Kaution von 650 Euro in Bar die er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges 24 Std. nach Rückgabe des Fahrzeuges zurückerhält.

 

    6. Fahrzeugübernahme und -rücknahme

Falls nicht anders vereinbart, gilt: Übergabe- und Rücknahmeort ist die Wohnung des Vermieters bzw. dessen Betriebsgelände. Das Fahrzeug kann am Vorabend des ersten Miettages um 19.00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 17.00 Uhr. Kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet bei Verschulden für den sich aus der Verspätung evtl. ergebenden Schaden. Das Fahrzeug ist sauber und in einwandfreiem Zustand sowie mit gefülltem Kraftstofftank zu übergeben. Es ist in dem gleichen einwandfreien und sauberen Zustand und mit gefülltem Kraftstofftank zurückzugeben.

 

 

Bei nicht erfolgter oder mangelhafter Reinigung des Fahrzeuges werden für den Mieter folgende Reinigungskosten berechnet: Toilettenentleerung und –reinigung 75 Euro, Innenreinigung 50 Euro. Bei Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges ist vom Mieter ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an.

Mieter und Vermieter sind verpflichtet, Schäden und Wertminderungen des Fahrzeuges dem anderen unverzüglich mitzuteilen. Bei Übergabe wird der Mieter in die Bedienung des Fahrzeuges sowie aller Ausstattungsgegenstände ausführlich eingewiesen. Bei Rückgabe des Fahrzeuges vor dem vereinbarten Termin verbleibt der volle Mietpreis beim Vermieter. Wenn Sie Ihre Reise während der Mietzeit verlängern wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den Vermieter. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn das Reisemobil verfügbar ist.

 

7. Berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigen Fahrers muß 21 Jahre betragen. Er muß mindestens ein Jahr den Führerschein der Klasse 3 besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern diese die Bedingungen des Mietvertrages erfüllen.

 

8. Sorgfaltspflichten des Mieters:

Der Mieter hat bei jedem Tanken Oelstand Kühlwasser Reifendruck zu kontrollieren und ggfs. nachzufüllen. Sofern sich kein Reserveoel im Fahrzeug befindet, sind die Quittungen aufzubewahren. Diese werden vom Vermieter nach der Reise erstattet. Der Mieter hat angesichts der ungewohnten Fahrzeugmaße besondere Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere muß er sich beim Zurücksetzen von einer Hilfsperson einweisen lassen und sorgfältig an die Durchfahrtshöhen achten.

 

9. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen

und Fahrzeugtests,zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven

oder sonstigen gefährlichen Stoffen, ausgenommen das mitgeführte Campinggas,

zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem

Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder -verleihung

zu verwenden.

 

10. Auslandsfahrten

Mit Ausnahme der Türkei und Kriegsgebieten  sind Auslandsfahrten in die europäischen Länder möglich. Außereuropäische Fahrten und Fahrten in die Türkei bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

 

11. Reparaturen

Reparaturen, die notwendig waren, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100 Euro, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege und Rechnungen, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 8, 9 und 13). Die Reparatur muß in einer geeigneten Spezial-Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Steht eine solche nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter zu benachrichtigen.

 

12. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat bei jedem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden 650 Euro übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Unfälle, behördliche Maßnahmen, z. B. Beschlagnahme, Strafverfahren sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, alle den Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen (Skizze, Name und Anschrift der beteiligten Personen, etwaige Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Polizeidienststelle). Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit den Fahrzeugen stehen, sind bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.

 

 

 

13. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet bei von ihm und den berechtigten Fahrern verursachten Schäden bis 650 Euro je Schadensfall (Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung). Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, sind wir berechtigt, von der Kaution einen Teilbetrag bis zur Höhe ihrer Selbstbeteiligung  zurückzuhalten. Schäden im Innenraum der Fahrzeuges, die vom Mieter verursacht wurden, unterliegen einer gesonderten Haftung. Der Mieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit, Mißachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten, Zurücksetzen des Fahrzeuges ohne Einweisung durch eine Hilfsperson verursacht werden. Der Mieter haftet ebenfalls voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden dadurch entsteht, daß ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug benutzt, das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken gebraucht wird oder in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt wird (siehe Ziffer 7, 8 und 9). Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden am Fahrzeug, die keine Sachmängel sind, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen tatsächlicher Fahrzeugübernahme und der Fahrzeugrückgabe.

 

14. Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch die Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schäden, die durch den Ersatz verschlissener Teile des Fahrzeuges entstehen, werden auf die Material- und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder ähnliches entfällt ebenso wie eine Haftung für Mangelfolgeschäden. Ein Schadenersatz ist darüber hinaus für solche Verschleißschäden ausgeschlossen, die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat (z. B. Ziffer 7, 8 und 9). Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietfahrzeuges besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges, auf Weiterbeförderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Schäden, soweit keine Haftung durch den Euroschutzbrief gegeben ist und der Vermieter nicht der groben Fahrlässigkeit bezichtigt werden kann. Bei kurzfristigen Ausfällen des Fahrzeuges kann jedoch in den meisten Fällen ein Ersatzfahrzeug durch die Zusammenarbeit mit mehreren Vermietern gestellt werden. Wir sind stets bemüht, dem Mieter in solchen Situationen kurzfristig und ohne Mehraufwand weiterzuhelfen.

 

15. Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten:

Der Mieter ist damit einverstanden, daß der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken speichert.

Der Vermieter darf diese Daten nur weitergeben, wenn die bei

der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind,das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 10 Stunden

nach Ablauf der ggfs. Verlängerten Mietzeit zurückgegeben

wird,Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen, oder vom Mieter gegebene Schecks

nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden.

 

16. Sonstige Reisebestimmungen:

Für Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie und Ihre Mitreisenden selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen erwachsen können, gehen zu Ihren Lasten.

 

17. Ergänzende Vereinbarungen:

Alle ergänzenden Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Für alle evtl. Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird ausdrücklich Rheinberg als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort ist Rheinberg.