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Allgemeine
Mietbedingungen 1. Vertragsabschluß Vertragsparteien dieses Mietvertrages sind
der umseitig genannte Mieter und die Firma Reisemobil-Vermietung und -Verkauf
A. Angenendt als Vermieter. 2. Im Mietpreis enthaltene
Leistungen 1. Autoreiseschutzbrief 2. gesetzlich vorgeschriebene
Mehrwertsteuer 3. Wartung, Oelverbrauch, und
Verschleißreparaturen 4. 300 km pro Tag, Gasverbrauch,
WC-Chemikalien 5. ordnungsgemäße
Haftpflichtversicherung und regelmäßige TÜV-Überprüfung als
Selbstfahrermietwagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. 6. Vollkaskoversicherung mit max. 650 Euro
Selbstbeteiligung 7. Ausstattung des
Fahrzeuges nach Inventarliste. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen
sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich. Nicht eingeschlossen im
Mietpreis sind:
Wäsche, die vom jeweiligen Konsulat berechneten Pass- und Visagebühren, Ihre An- und Abreise,
Verpflegung und Nebenkosten (Diesel), evtl. Kosten für einen zusätzlichen
Versicherungsschutz, Carnet de Passage u. s. w.. 3. Reservierungen und Rücktritt Wohnmobilreservierungen werden nur nach
schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Nach Bestätigung ist
innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 10% des Mietpreises,
mindestens jedoch 160 Euro, zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist
ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Tritt der Mieter
vor dem vereinbarten Mietbeginn zurück, sind folgende Stornokosten zu zahlen: Bei Rücktritt bis 50 Tage vor Mietbeginn -
30 % des Mietpreises, bei Rücktritt von 49 bis 14 Tage vor
Mietbeginn - 60 % des Mietpreises, bei Rücktritt ab 13 Tage vor Mietbeginn -
90 % des Mietpreises. Nichtabnahme des Reisemobils gilt als
Rücktritt. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt der Eingang Ihrer
schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Firma A. Angenendt. Die Gestellung
eines Ersatzmieters an Ihrer Stelle ist nur mit schriftlicher Zustimmung des
Vermieters möglich. Der Vermieter kann die Zustimmung aus berechtigen Gründen
verweigern. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
Unterlagen sind beim Vermieter erhältlich. 4. Zahlung Mit dem Erhalt des bestätigten
Mietvertrages überweisen Sie uns bitte die darin ausgewiesene Anzahlung. Die
Höhe der Anzahlung entnehmen Sie bitte aus Punkt 3. Spätestens 4 Wochen vor
Reisebeginn ist der Restbetrag an den Vermieter zu zahlen. Ohne vollständige
Bezahlung/Gutschrift des Gesamtpreises ist die Aushändigung des Reisemobils
nicht möglich. 5. Kaution Der Mieter hinterlegt bei
Fahrzeugübernahme eine Kaution von 650 Euro in Bar die er bei einwandfreier
Rückgabe des Fahrzeuges 24 Std. nach Rückgabe des Fahrzeuges zurückerhält. 6. Fahrzeugübernahme und
-rücknahme Falls nicht anders vereinbart, gilt:
Übergabe- und Rücknahmeort ist die Wohnung des Vermieters bzw. dessen
Betriebsgelände. Das Fahrzeug kann am Vorabend des ersten Miettages um 19.00
Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis spätestens
17.00 Uhr. Kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin
zurückgegeben werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten.
Der Mieter haftet bei Verschulden für den sich aus der Verspätung evtl.
ergebenden Schaden. Das Fahrzeug ist sauber und in einwandfreiem Zustand
sowie mit gefülltem Kraftstofftank zu übergeben. Es ist in dem gleichen
einwandfreien und sauberen Zustand und mit gefülltem Kraftstofftank
zurückzugeben. |
Bei nicht erfolgter oder
mangelhafter Reinigung des Fahrzeuges werden für den Mieter folgende
Reinigungskosten berechnet:
Toilettenentleerung und –reinigung 75 Euro, Innenreinigung 50 Euro.
Bei Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges ist vom Mieter ein Übergabeprotokoll
zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den
vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an. Mieter und Vermieter sind
verpflichtet, Schäden und Wertminderungen des Fahrzeuges dem anderen
unverzüglich mitzuteilen. Bei Übergabe wird der Mieter in die Bedienung des
Fahrzeuges sowie aller Ausstattungsgegenstände ausführlich eingewiesen. Bei
Rückgabe des Fahrzeuges vor dem vereinbarten Termin verbleibt der volle
Mietpreis beim Vermieter. Wenn Sie Ihre Reise während der Mietzeit verlängern
wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den Vermieter. Eine solche Verlängerung
ist nur möglich, wenn das Reisemobil verfügbar ist. 7. Berechtigte Fahrer Das Mindestalter des
Mieters bzw. des berechtigen Fahrers muß 21 Jahre betragen. Er muß mindestens
ein Jahr den Führerschein der Klasse 3 besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom
Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden,
sofern diese die Bedingungen des Mietvertrages erfüllen. 8. Sorgfaltspflichten des Mieters: Der Mieter hat bei jedem
Tanken Oelstand Kühlwasser Reifendruck zu kontrollieren und ggfs.
nachzufüllen. Sofern sich kein Reserveoel im Fahrzeug befindet, sind die
Quittungen aufzubewahren. Diese werden vom Vermieter nach der Reise
erstattet. Der Mieter hat angesichts der ungewohnten Fahrzeugmaße besondere
Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere muß er sich beim Zurücksetzen von
einer Hilfsperson einweisen lassen und sorgfältig an die Durchfahrtshöhen
achten. 9. Verbotene Nutzung Dem
Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen
Veranstaltungen und
Fahrzeugtests,zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen,
radioaktiven oder sonstigen gefährlichen
Stoffen, ausgenommen das mitgeführte Campinggas, zur Begehung von Zoll- und
sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht
des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder -verleihung zu
verwenden. 10. Auslandsfahrten Mit Ausnahme der Türkei und
Kriegsgebieten sind Auslandsfahrten in
die europäischen Länder möglich. Außereuropäische Fahrten und Fahrten in die
Türkei bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. 11. Reparaturen Reparaturen, die notwendig
waren, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten,
dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100 Euro, größere Reparaturen nur mit
Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten
trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege und Rechnungen,
soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 8, 9 und 13).
Die Reparatur muß in einer geeigneten Spezial-Vertragswerkstatt durchgeführt
werden. Steht eine solche nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter zu
benachrichtigen. 12. Verhalten bei Unfällen Der Mieter hat bei jedem
Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Feststellung des
Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder
der voraussichtliche Schaden 650 Euro übersteigt, sofern nicht anders die
erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Unfälle, behördliche
Maßnahmen, z. B. Beschlagnahme, Strafverfahren sind dem Vermieter
unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, alle den Unfallhergang
betreffenden Angaben dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen (Skizze, Name und
Anschrift der beteiligten Personen, etwaige Zeugen, sowie die amtlichen
Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Polizeidienststelle). Sonstige
Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit den
Fahrzeugen stehen, sind bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen. |
13. Haftung des Mieters Der Mieter haftet bei von
ihm und den berechtigten Fahrern verursachten Schäden bis 650 Euro je
Schadensfall (Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung). Solange die
Schuldfrage ungeklärt ist, sind wir berechtigt, von der Kaution einen
Teilbetrag bis zur Höhe ihrer Selbstbeteiligung zurückzuhalten. Schäden im Innenraum der
Fahrzeuges, die vom Mieter verursacht wurden, unterliegen einer gesonderten
Haftung. Der Mieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit, Drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit,
Mißachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten, Zurücksetzen des
Fahrzeuges ohne Einweisung durch eine Hilfsperson verursacht werden. Der
Mieter haftet ebenfalls voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der
Schaden dadurch entsteht, daß ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug
benutzt, das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken gebraucht wird oder in sonstiger
Weise unsachgemäß behandelt wird (siehe Ziffer 7, 8 und 9). Der Mieter trägt
die Verantwortung für Schäden am Fahrzeug, die keine Sachmängel sind, soweit
dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Die Haftung des
Mieters erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen tatsächlicher
Fahrzeugübernahme und der Fahrzeugrückgabe. 14. Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für
alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen
Versicherungen besteht. Für durch die Versicherungen nicht gedeckte Schäden
beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schäden, die durch den Ersatz
verschlissener Teile des Fahrzeuges entstehen, werden auf die Material- und
Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder ähnliches
entfällt ebenso wie eine Haftung für Mangelfolgeschäden. Ein Schadenersatz
ist darüber hinaus für solche Verschleißschäden ausgeschlossen, die der
Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat (z. B. Ziffer 7, 8 und
9). Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietfahrzeuges besteht
kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges, auf
Weiterbeförderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Schäden, soweit
keine Haftung durch den Euroschutzbrief gegeben ist und der Vermieter nicht der
groben Fahrlässigkeit bezichtigt werden kann. Bei kurzfristigen Ausfällen des
Fahrzeuges kann jedoch in den meisten Fällen ein Ersatzfahrzeug durch die
Zusammenarbeit mit mehreren Vermietern gestellt werden. Wir sind stets
bemüht, dem Mieter in solchen Situationen kurzfristig und ohne Mehraufwand
weiterzuhelfen. 15. Speicherung und
Weitergabe persönlicher Daten: Der
Mieter ist damit einverstanden, daß der Vermieter seine persönlichen Daten zu
Verwaltungszwecken speichert. Der Vermieter darf
diese Daten nur weitergeben, wenn die bei der
Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind,das
gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 10 Stunden nach
Ablauf der ggfs. Verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird,Mietforderungen
im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen, oder vom Mieter
gegebene Schecks nicht
eingelöst oder Wechsel protestiert werden. 16. Sonstige
Reisebestimmungen: Für Einhaltung der Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie und Ihre Mitreisenden
selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung
dieser Bestimmungen erwachsen können, gehen zu Ihren Lasten. 17. Ergänzende
Vereinbarungen: Alle ergänzenden
Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform. Für alle evtl. Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird
ausdrücklich Rheinberg als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort ist
Rheinberg. |